Wir bitten um Verständnis, dass es zur Zeit wegen technischer Umstellungsarbeiten vereinzelt noch zu Darstellungsproblemen kommen kann.

Verpflichtung zur Vorlage des EFZ


Ein Baustein unseres Gesamtkonzepts zur Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt ist das erweiterte Führungszeugnis. Es stellt ein Instrument der Gefahrenabwehr dar, durch das der Sportverband mögliche Informationslücken in Bezug auf die persönliche Eignung der in seinem Auftrag Tätigen überprüfen kann. Es kann somit ausgeschlossen werden, dass bereits rechtskräftig verurteilte Täter*innen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im Sportverband oder -verein übernehmen. Zudem können Trainer*innen und Übungsleiter*innen sich dadurch bewusst werden, dass sie eine äußerst verantwortungsvolle Aufgabe im Verband übernehmen und sich für diese zunächst ausweisen müssen.

Das Präsidium des DMV hat in seiner Sitzung am 27./28 Januar 2024 in Erweiterung der bisherigen Regelungen folgendes beschlossen: "Bei haupt- und nebenberuflichen Mitarbeitenden, dem DMV-Präsidium, dem DMJ-Vorstand, dem*der Ansprechpartner*in für den Bereich PSG sowie Personen, die im Auftrag des Verbands Spieler*innen betreuen, erfolgt bei (Neu-)Einstellungen und alle vier Jahre eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis."

Das erweiterte Führungszeugnis ist darüber hinaus Voraussetzung für die Erlangung von Fördermitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes und der Leistungssportförderung des Bundesministerium des Innern. Als Teil des dsj-Stufenmodells ist es ein Mindeststandard zur Prävention sexualisierter Gewalt. Die Prävention von Belästigung und Missbrauch ist darüber hinaus im Unterattribut 10.5 in PotAS (Potentialanalysesystem) zu finden und damit ein Baustein zur Bewertung der perspektivischen Leistungserbringung von Spitzenverbänden.

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